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   LG Paderborn, 15.05.2001 - 2 O 42/01   

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LG Paderborn, 15.05.2001 - 2 O 42/01 (https://dejure.org/2001,10868)
LG Paderborn, Entscheidung vom 15.05.2001 - 2 O 42/01 (https://dejure.org/2001,10868)
LG Paderborn, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 2 O 42/01 (https://dejure.org/2001,10868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung eines Behandlungsvertrages; Anspruch auf Schadensersatz aus einem vertragsähnlichen Verhältnis; Begründung eines vertragsähnlichen Verhältnisses durch bloße Untersuchung durch einen Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Fehldiagnose eines Betriebsarztes: Schadenersatzansprüche nur gegen den Arbeitgeber

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1677
  • MDR 2001, 1304
  • BB 2001, 2168
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04

    Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung und Notarhaftung;

    Bei zuvor risikobehafteter Lage ist das regelmäßig erst dann der Fall, wenn sich diese rechtlich verfestigt hat, wobei der Schaden dem Grunde nach wenigstens erwachsen sein muss, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; 1992, 2828, 2829; 1993, 1320; 1998, 1488, 1489; 1998, 779, 780; NJW-RR 1998, 742, 743; 2001, 1677, 1679; WM 2001, 1677, 1679; 2002, 888, 890).

    Dies ist wegen des gebotenen strengen Maßstabes (BGH NJW 1988, 265, 266; und 2245, 2247; NJW-RR 1996, 1106, 1108; NJW 2001, 3543, 3545) grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der Verpflichtete den Gläubiger nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, sein Anspruch sei auch ohne Rechtstreit vollständig zu befriedigen (BGH NJW 1988, 265, 266; und 2245, 2247; 1996, 1895, 1897; NJW 2001, 3543, 3545) oder wenn der Verpflichtete bei diesem den Eindruck erweckt oder aufrecht erhält, dessen Ansprüche nur mit sachlichen Argumenten bekämpfen zu wollen, und ihn dadurch von der rechtzeitigen Klageerhebung abhält (BGH NJW-RR 1996, 1895, 1897; 1998, 902, 903; 1999, 1101, 1103 f.; 2001, 1677, 1679 f.; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Überbl v. § 194 Rn. 10 m.w.N.).

  • LG Köln, 25.08.2020 - 3 O 208/19
    Dieser wird nämlich - und so auch hier - in der Regel ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers tätig, sodass sich Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung nur gegen den Arbeitgeber, nicht aber gegen den Betriebsarzt richten (vgl. LG Paderborn, Urteil v. 15.05.2001 - 2 O 42/01; ebenso BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 8 AZR 853/16, allerdings die Ausnahme einer Grippeimpfung entscheidend).
  • LAG Berlin, 09.07.2004 - 6 Sa 486/04

    Vertretungsmacht; Schutzbereich

    2.1.2.2.1 Ein gemäß § 2 Abs. 1 ASiG vom Arbeitgeber bestellter Betriebsarzt ist trotz seiner Weisungsfreiheit gemäß § 8 Abs. 1 ASiG als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers i.S.d. § 278 Satz 1 BGB anzusehen (LG Paderborn, Urteil vom 15.05.2001 - 2 O 42/01 - NJW-RR 2001, 1677; Budde BB 1986, 256).
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LG Potsdam, 17.03.2005 - 2 O 42/01 (https://dejure.org/2005,57908)
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